Allgemeine Geschäftsbedingungen
Seilmeister – Industrie- & Höhenservice
§1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Seilmeister – Industrie- & Höhenservice (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Höhenarbeiten, Industriekletterdiensten und verwandten Leistungen.
§2 Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder mündliche Auftragserteilung des Auftraggebers und deren Annahme durch den Auftragnehmer zustande. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
§3 Leistungsumfang
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
§4 Arbeitszeiten und Abrechnung
Die reguläre Arbeitszeit beträgt werktags zwischen 6:00 und 20:00 Uhr. Arbeiten außerhalb dieser Zeiten bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Für Einsätze, deren Dauer zwei Stunden überschreitet, wird ein voller Arbeitstag berechnet, da eine anderweitige Disposition des Personals an diesem Tag nicht möglich ist.
§5 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die Arbeitsstelle zum vereinbarten Zeitpunkt frei zugänglich ist und alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Auftraggeber stellt unentgeltlich Strom- und Wasseranschlüsse sowie, falls erforderlich, Lagermöglichkeiten für Geräte und Materialien zur Verfügung.
§6 Sicherheitsbestimmungen
Der Auftragnehmer ist berechtigt, alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen nach eigenem Ermessen zu treffen, um die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle sicherheitsrelevanten Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und den Auftragnehmer über besondere Gefahrenquellen zu informieren.
§7 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot. Zusatzleistungen, die nicht im ursprünglichen Angebot enthalten sind, werden gesondert berechnet. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
§8 Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Schäden, die durch unsachgemäße Angaben des Auftraggebers oder durch nicht bereitgestellte sicherheitsrelevante Informationen entstehen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
§9 Kündigung und Stornierung
Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit kündigen. Bei Kündigung bis 48 Stunden vor Arbeitsbeginn wird eine Stornogebühr von 50 % der vereinbarten Vergütung fällig. Bei späterer Kündigung wird die volle Vergütung berechnet. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, insbesondere bei Gefährdung der Sicherheit oder bei Zahlungsverzug des Auftraggebers.
§10 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.
Stand: Januar 2025